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Dienstwagenprivileg gilt auch für Fahrräder
Die 1%-Regelung für Dienstfahrzeuge gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Die Landesfinanzminister haben die Finanzämter Ende November 2012 bundesweit angewiesen, Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes wie Dienstwagen nach §8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln.
Die Fakten
Unternehmer und deren Mitarbeiter können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern und E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer geleasten Fahrräder oder E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen, also über EUR 1.000 pro Fahrrad.

easy-bike-leasing Vorteile für den Arbeitgeber
EASY MITARBEITER BINDEN UND MOTIVIEREN
Nutzen Sie dieses Incentive, um Ihre Mitarbeiter zu motivieren und zu binden.
EASY GESUNDHEIT FÖRDERN
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der betrieblichen UND privaten Gesundheitsvorsorge.
EASY PARKRAUM SPAREN
Senken Sie Ihre Parkraumkosten.
easy-bike-leasing Vorteile für den Arbeitnehmer
EASY TRÄUME ERFÜLLEN
Traumfahrrad oder -E-Bike durch attraktives Gehaltsumwandlungsmodell deutlich günstiger fahren als beim Barkauf. EASY UMWELT SCHONEN
Mit dem Fahrrad den eigenen CO2-Fußabdruck verkleinern.
EASY SPAREN
Kostengünstig mobil sein ohne Sprit- und Fahrscheinkosten und optional von einer Bezuschussung durch den Arbeitgeber profitieren.